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Unser Angebot

Auf soca.market fertigen wir Ihnen Ihre individuelle 3D Galerie im Web3. Als Digitalkünstler haben wir uns auf die Erstellung architektonisch und künstlerisch anspruchsvoller 3D Repräsentationen spezialisiert, die neben einem ästhetischen Anspruch einen ökonomischen und technologischen Zugewinn versprechen.

Mit soca.market befinden Sie sich auf dem besten Weg in das Internet des 21.Jahrhunderts. Jede unserer Galerien wird von uns wahlweise im Web3 als lebenslanges Eigentum unserer Kunden erstellt, eine sogenannte Onchain-Galerie, oder zur temporären Verwendung im regulären Internet als beispielsweise Ausstellungsraum, eine sogenannte Offchain-Galerie.

Onchain-Galerie

Die Onchain-Galerie ist durch Ihre Eigentümerschaft im Web3 gekennzeichnet. Das Web3 basiert auf der Blockchaintechnologie, die es Ihnen ermöglicht jederzeit über Ihr Eigentum zu verfügen. Sie umfasst im wesentlichen einen lebenslangen Webspace, der keine Folgekosten nach sich zieht und von Ihnen jederzeit veräußert werden kann. Für Onchain-Galerien werden hohe Preise geboten, da es sich hierbei um rare Digitalimmobilien handelt, die nur selten im Auktionsmechanismus veräußert werden.

Wir von soca.market suchen Ihnen Ihr passendes Digitalgrundstück für Ihre Onchain-Galerie und übernehmen den Erwerb, so wie die Erstellung und den Transfer Ihrer zukünftigen digitalen Immobilie. Alle Onchain-Galerien werden grundsätzlich in 3D erstellt und umfassen, neben der freien Gestaltung des Gebäudes, eine interaktive Komponente. Jeder Besucher tritt als sichtbarer Teilnehmer in Ihrer Galerie auf und kann von Ihnen direkt kontaktiert werden.

Jede Onchain-Galerie befindet sich in der virtuellen Ethereum Welt und ist einem globalen Publikum zugänglich. Ihre potenziellen Kunden sind über den gesamten Globus verteilt, ebenso wie Ihre Nachbarn, deren Grundstücke sich zwar neben Ihnen und doch tausende Kilometer entfernt befinden können.

Mit Onchain-Galerien von soca.market stellen Sie nicht nur einen neuen Anspruch an die Präsentation Ihrer Produkte, Sie erweitern auch zugleich Ihren Kundenkreis um eine globale Komponente. Ganz ohne Werbung oder Suchmaschinenoptimierung sind Sie Ihrer Zeit voraus.

Offchain-Galerie

Die Offchain-Galerie entspricht optisch der Onchain-Galerie und umfasst sämtliche sichtbaren Optionen. Der Unterschied besteht darin, dass Offchain-Galerien keine Eigentumsrechte definieren. Sie werden von uns auf unserem Webspace erstellt und befinden sich nicht in der virtuellen Ethereum Welt.

Sie eigenen sich am Besten für den temporären Bedarf und können beispielsweise die Funktionen einer Messe- oder Ausstellungsraums übernehmen. Entgegen der Offchain-Galerien sind die Onchain-Galerien für repräsentative Zwecke gedacht und erlauben keine interaktive Kommunikation oder die Nachbarschaft anderer Galerien. Offchain-Galerien sind grundsätzlich stand alone.

Preisunterschied

Onchain-Galerielösungen sind deutlich teurer als Offchain-Galerielösungen. Während Offchain-Galerielösungen den Webspace von soca.market erhalten, werden Onchain-Galerielösungen in der virtuellen Ethereum Welt ersteigert.

Der Preis für Onchain-Galerielösungen ist weit gefächert. Ähnlich wie bei herkömmlichen Immobilien richtet sich der Preis auch in der digitalen Welt nach der Lage des Grundstücks. Der Wert ergibt sich aus der Nachbarschaft und der Besucherfrequenz sowohl Ihres als auch Ihrer Nachbarn digitalen Grundstücke.

Für Offchain-Galerielösungen bieten wir den Webspace kostenlos an. Sie können jedoch keine direkten Änderungen an der Galerie selbst vornehmen. Die Kosten für eine Offchain-Galerielösung ergeben sich aus ihrer Größe und Komplexität.

Sollten Sie von Ihrer Offchain-Galerielösung so begeistert sein, dass Sie diese gern in eine Onchain-Galerielösung umwandeln wollen, werden wir Ihnen ein passendes Grundstück in der virtuellen Ethereum Welt suchen.

Besuchen Sie die Galerie von worlunteers.org und erkunden Sie die virtuelle 3D Ethereum Welt. Bewegungen erfolgen mit der Tastenkombination WASD und der Maus als Richtungsanzeiger. Mit F wechseln Sie in den Flugmodus. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und hoffen Sie bald bei soca.market begrüßen zu dürfen.

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Wien Digital Förderung

Die Wien Digital Förderung steht allen Wiener KMU zur Verfügung, die über eine bestehende Betriebsstätte von der Dauer mindestens eines Jahres verfügen und deren Wertschöpfung aus dem Projekt in Wien erfolgt.

Gefördert werden Geschäftsprozesse, beispielsweise im Bereich Logistik, Produktion oder Einkauf, sowie Geschäftsmodelle (Schnittstellen zu Märkten und Kunden) und IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Die förderbaren Kosten sind weitläufig und umfassen sowohl Hardware, als auch Software, digitale Lösungen, Schulungs- und Beratungskosten, sowie externe Dienstleistungen und die Implementierung von IT-Managementsystemen.

Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 10.000€. Die Förderung umfasst sowohl einen Barzuschuß als auch einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 30% der Bemessungsgrundlage, der im Rahmen von Calls auf bis zu 60% erhöht werden kann.

Die Bewertung der Förderwürdigkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die mitunter die Qualität des Projekts an sich, die Qualität des Digitalisierungskonzepts, die Additionalität, die digitale Sicherheit, den Umfang verfügbarer Ressourcen und Personals, sowie den Beschäftigungsgrad einbeziehen.

Bei soca.market bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Waren im Web3 zu digitalisieren. Das umfasst den Prozess der sogenannten Tokenisierung, der die Identifikation bestimmter Waren ermöglicht und den Transfer von Eigentumsrechten mittels Blockchain festhält.

Für weitere Informationen können Sie uns hier erreichen.

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Digitalisierungsförderung für Galerien (Österreich) VERLÄNGERT BIS 31.01.21

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) stellt österreichischen Galerien für zeitgenössische Kunst eine Digitalförderung in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse sollen eine Weiterentwicklung der Online-Kommunikations- und Vertriebswege der österreichischen Galerien ermöglichen – etwa in Form von benutzer*innenfreundlichen Webshops oder Auftritten in sozialen Medien.

Voraussetzungen:

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme soll die Digitalisierung der Kommunikations- und Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Software über die Einrichtung von benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Auftritten in sozialen Medien ermöglichen. Konkret gehören dazu:

Externe Erstellung oder Aktualisierung von individuellen Webshops
Webseiten
Social-Media-Accounts
Newsletter
Apps
Externe Beratungen und Schulungen zum Einsatz digitaler Kommunikations- und 
Distributionsmöglichkeiten

Für welchen Zeitraum wird gefördert?

Förderbar sind

laufende Projekte
neue Projekte

die ab dem 15.12.2020 begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden. Es ist eine Einreichung für eine Förderung bis längstens 15. Jänner 2021 möglich.

Die Umsetzung laufender und/oder neuer Projekte muss bis längstens 31. März 2021 erfolgt sein.

Was wird NICHT gefördert?

IT- & Telekommunikations-Hardware (Server, Smartphones, Tablets, Screens etc.)
Standard-Software für die allgemeine Bürotätigkeit (Beispiel Warenwirtschaftssysteme)
TV-, Internet-, Telefon-Anschlüsse
Kosten für Mediabuchungen und Werbeschaltungen (bei Suchmaschinen, sozialen Medien oder ähnliches)
Büro- und Betriebsanlagen
Eigenleistungen & Personalkosten
bereits abgeschlossene Projekte

Wer kann einreichen

Alle aktiven österreichischen Galerien, die Mitglied im Verband österreichischer Galerien zeitgenössischer Kunst und / oder Mitglied in der österreichischen Wirtschaftskammer sind, fixe Öffnungszeiten haben, aktiv KünstlerInnen vertreten und mindestens fünf Ausstellungen im Jahr vorweisen können.

In welcher Höhe wird gefördert

Bis zu 75% der Gesamtkosten eines Projektes können gefördert werden, jedoch liegt die maximale Fördersumme pro Antrag bei 5.000 Euro. Der Eigenkostenanteil von mindestens 25% darf keine eigenen Personalkosten enthalten.

Die Mindesteinreichung muss 500 Euro betragen. Jedes Unternehmen darf nur einen Projektantrag einreichen. Die Eigenleistung kann nicht durch Zuwendungen staatlicher Dritter erbracht werden. Die Mittel der „Digitalförderung Galerien“ stehen nur einmalig zur Verfügung.

Ablauf des Förderungsverfahrens

Der Verband österreichischer Galerien moderne Kunst (GV) übernimmt die zentrale Koordination und Abwicklung des Verfahrens. Die Entscheidung über eine Vergabe erfolgt anhand der Kriterien durch den Vorstand. Die Vergabe der Fördermittel ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft beim GV geknüpft. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt direkt durch den GV. Es besteht kein Anspruch auf diese oder weitere Förderungen. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Budgetänderungen des Fördergebers BMKOES.

Die Bearbeitung der Anträge und Ausreichung von Fördermitteln (Zuwendung) erfolgt nach dem first-come-first-serve-Prinzip, das bedeutet nach der zeitlichen Reihenfolge der (vollständigen) Antragstellung. Eine Antragsstellung ist möglich, bis die gesamten Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro vergeben wurden, längstens jedoch bis zum 15. Jänner 2021.

Nach Abschluss des Projekts, spätestens aber bis 15. Mai 2021, ist Folgendes unaufgefordert an digitalisierung@diegalerien.at zu senden: Ablaufbeschreibung des abgeschlossenen Projekts, erhaltene Fördersumme, Kopie der bezahlten Rechnungen, Links zu den relevanten Online-Aktivitäten (falls zutreffend), vollständige und detaillierte Einnahmen-und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und Sponsorenbeiträgen. Die Aufstellung soll dem Schema der Budgetierung exakt folgen und einen unmittelbaren Soll-Ist-Vergleich zwischen Budget-und Abrechnungszahlen ermöglichen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufstellung ist durch die Unterschrift des Förderungsnehmers bzw. eines vertretungsbefugten Organs des Förderungsnehmers zu bestätigen.

Bei Nichterbringung der Unterlagen oder der Nichtumsetzung der geförderten Maßnahme in den geplanten Zeiträumen kommt es zur Rückforderung der ausbezahlten Förderung.

Der Verband österreichsicher Galerien moderner Kunst überbindet den Projektpartnern vertraglich 10 Jahre Durchgriffsrecht für BMKÖS für ggf. Kontrolle von Einzelrechnungen. Die saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zehn Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Ausgefüllter Förderantrag mit Antragssumme
Nachweis über die veranschlagten Kosten des Digitalisierungsvorhabens (z. B. Kostenvoranschlag, Angebote, andere Art der Preisermittlung)
Gewerbeschein und WKO Mitgliedsnummer
Nachweis der Anspruchsberechtigung (siehe: Wer kann einreichen?)

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unseren Beratern auf und sichern Sie sich Ihren 3D Schauraum im Web3.