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Digitalisierungsförderung für Galerien (Österreich) VERLÄNGERT BIS 31.01.21

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) stellt österreichischen Galerien für zeitgenössische Kunst eine Digitalförderung in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse sollen eine Weiterentwicklung der Online-Kommunikations- und Vertriebswege der österreichischen Galerien ermöglichen – etwa in Form von benutzer*innenfreundlichen Webshops oder Auftritten in sozialen Medien.

Voraussetzungen:

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme soll die Digitalisierung der Kommunikations- und Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Software über die Einrichtung von benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Auftritten in sozialen Medien ermöglichen. Konkret gehören dazu:

Externe Erstellung oder Aktualisierung von individuellen Webshops
Webseiten
Social-Media-Accounts
Newsletter
Apps
Externe Beratungen und Schulungen zum Einsatz digitaler Kommunikations- und 
Distributionsmöglichkeiten

Für welchen Zeitraum wird gefördert?

Förderbar sind

laufende Projekte
neue Projekte

die ab dem 15.12.2020 begonnen und noch nicht abgeschlossen wurden. Es ist eine Einreichung für eine Förderung bis längstens 15. Jänner 2021 möglich.

Die Umsetzung laufender und/oder neuer Projekte muss bis längstens 31. März 2021 erfolgt sein.

Was wird NICHT gefördert?

IT- & Telekommunikations-Hardware (Server, Smartphones, Tablets, Screens etc.)
Standard-Software für die allgemeine Bürotätigkeit (Beispiel Warenwirtschaftssysteme)
TV-, Internet-, Telefon-Anschlüsse
Kosten für Mediabuchungen und Werbeschaltungen (bei Suchmaschinen, sozialen Medien oder ähnliches)
Büro- und Betriebsanlagen
Eigenleistungen & Personalkosten
bereits abgeschlossene Projekte

Wer kann einreichen

Alle aktiven österreichischen Galerien, die Mitglied im Verband österreichischer Galerien zeitgenössischer Kunst und / oder Mitglied in der österreichischen Wirtschaftskammer sind, fixe Öffnungszeiten haben, aktiv KünstlerInnen vertreten und mindestens fünf Ausstellungen im Jahr vorweisen können.

In welcher Höhe wird gefördert

Bis zu 75% der Gesamtkosten eines Projektes können gefördert werden, jedoch liegt die maximale Fördersumme pro Antrag bei 5.000 Euro. Der Eigenkostenanteil von mindestens 25% darf keine eigenen Personalkosten enthalten.

Die Mindesteinreichung muss 500 Euro betragen. Jedes Unternehmen darf nur einen Projektantrag einreichen. Die Eigenleistung kann nicht durch Zuwendungen staatlicher Dritter erbracht werden. Die Mittel der „Digitalförderung Galerien“ stehen nur einmalig zur Verfügung.

Ablauf des Förderungsverfahrens

Der Verband österreichischer Galerien moderne Kunst (GV) übernimmt die zentrale Koordination und Abwicklung des Verfahrens. Die Entscheidung über eine Vergabe erfolgt anhand der Kriterien durch den Vorstand. Die Vergabe der Fördermittel ist nicht an eine Verbandsmitgliedschaft beim GV geknüpft. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt direkt durch den GV. Es besteht kein Anspruch auf diese oder weitere Förderungen. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Budgetänderungen des Fördergebers BMKOES.

Die Bearbeitung der Anträge und Ausreichung von Fördermitteln (Zuwendung) erfolgt nach dem first-come-first-serve-Prinzip, das bedeutet nach der zeitlichen Reihenfolge der (vollständigen) Antragstellung. Eine Antragsstellung ist möglich, bis die gesamten Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro vergeben wurden, längstens jedoch bis zum 15. Jänner 2021.

Nach Abschluss des Projekts, spätestens aber bis 15. Mai 2021, ist Folgendes unaufgefordert an digitalisierung@diegalerien.at zu senden: Ablaufbeschreibung des abgeschlossenen Projekts, erhaltene Fördersumme, Kopie der bezahlten Rechnungen, Links zu den relevanten Online-Aktivitäten (falls zutreffend), vollständige und detaillierte Einnahmen-und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und Sponsorenbeiträgen. Die Aufstellung soll dem Schema der Budgetierung exakt folgen und einen unmittelbaren Soll-Ist-Vergleich zwischen Budget-und Abrechnungszahlen ermöglichen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufstellung ist durch die Unterschrift des Förderungsnehmers bzw. eines vertretungsbefugten Organs des Förderungsnehmers zu bestätigen.

Bei Nichterbringung der Unterlagen oder der Nichtumsetzung der geförderten Maßnahme in den geplanten Zeiträumen kommt es zur Rückforderung der ausbezahlten Förderung.

Der Verband österreichsicher Galerien moderner Kunst überbindet den Projektpartnern vertraglich 10 Jahre Durchgriffsrecht für BMKÖS für ggf. Kontrolle von Einzelrechnungen. Die saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zehn Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Ausgefüllter Förderantrag mit Antragssumme
Nachweis über die veranschlagten Kosten des Digitalisierungsvorhabens (z. B. Kostenvoranschlag, Angebote, andere Art der Preisermittlung)
Gewerbeschein und WKO Mitgliedsnummer
Nachweis der Anspruchsberechtigung (siehe: Wer kann einreichen?)

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